top of page
Tarife und Finanzierung

In den Seniorenwohnheimen in Südtirol setzt sich der Tagessatz aus dem Pflegegeld bzw. Einheitsbetrag und dem Grundtarif zusammen. Die Höhe des Grundtarifs (Eigenbeteiligung) wird im Sinne der gesetzlichen Vorgaben jährlich vom Verwaltungsrat beschlossen.

Das von der Autonomen Provinz Bozen eingeführte Finanzierungssystem sieht vor, dass das Pflegegeld (Einheitsbetrag) ab dem Aufnahmemonat direkt den Alten- und Pflegeheimen überwiesen wird.

TARIFBEGÜNSTIGUNG i. S. des D.L.H. Nr. 30/2000 – Harmonisierungsgesetz: Sollten die Betroffenen bzw. die Angehörigen nicht selbst für die Bezahlung des gesamten Grundtarifes aufkommen können, kann bei der Unterstützungswohngemeinde des Heimgastes um Tarifbegünstigung angesucht werden.

a feins Platzl

Du arbeitest gern mit Menschen? Respekt und Wertschätzung sind dir ebenso wichtig wie echte Zuwendung und ein schönes Umfeld? Dann komm zu uns und arbeite mit uns.

Seniorenwohnheim_Ultental_Greta_Egger_DSC_9847 Large.jpeg
bottom of page