top of page
Tarife und Finanzierung
In den Seniorenwohnheimen in Südtirol setzt sich der Tagessatz aus dem Pflegegeld bzw. Einheitsbetrag und dem Grundtarif zusammen. Die Höhe des Grundtarifs (Eigenbeteiligung) wird im Sinne der gesetzlichen Vorgaben jährlich vom Verwaltungsrat beschlossen.
Das von der Autonomen Provinz Bozen eingeführte Finanzierungssystem sieht vor, dass das Pflegegeld (Einheitsbetrag) ab dem Aufnahmemonat direkt den Alten- und Pflegeheimen überwiesen wird.
TARIFBEGÜNSTIGUNG i. S. des D.L.H. Nr. 30/2000 – Harmonisierungsgesetz: Sollten die Betroffenen bzw. die Angehörigen nicht selbst für die Bezahlung des gesamten Grundtarifes aufkommen können, kann bei der Unterstützungswohngemeinde des Heimgastes um Tarifbegünstigung angesucht werden.
bottom of page

