Organe und Satzung
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das politisch-institutionelle Leitungsorgan. Er bestimmt die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die durchzuführenden Programme und überprüft, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; er überprüft außerdem die Verwaltung des Betriebes sowie seiner Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.
Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich unserer Präsidentin und bleibt fünf Jahre im Amt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, Amtsperiode 2023 bis 2028, sind: von Marsoner Elfriede – Präsidentin, Gruber Norbert – Vizepräsident, Lucciardi Mario – Mitglied, Pilser Leo – Mitglied, Staffler Imelda – Mitglied.

von Marsoner Elfriede
Präsidentin

Pilser Leo
Mitglied

Gruber Norbert
Vizepräsident

Staffler Imelda
Mitglied

Lucciardi Mario
Mitglied
Der Präsident/die Präsidentin
ist gesetzliche/r Vertreter/in der Einrichtung und übt die ihm/ihr gesetzlich sowie aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Reglements zustehenden Aufgaben aus. Er/sie pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste und Maßnahmen mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften. Zudem nimmt er/sie die ihm/ihr vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.
Der Direktor/die Direktorin
ist der/die ranghöchste Beamte/Beamtin innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Er/sie trifft alle Maßnahmen in Bezug auf das Personal. Zudem besitzt er/sie im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes unter Beachtung der betriebsinternen Reglements weitestgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.
Der Revisor/die Revisorin
wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er/sie überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.






